Mängelarchiv

 

"Feuerstätten müssen so beschaffen und angebracht sein, dass durch ihren Betrieb weder Brandgefahr noch Gefahr für Personen und Sachen entstehen".

Diese Vorschriften wurden hier offensichtlich nicht erfüllt, im Gegenteil von dieser Feuerstätte geht sogar erhöhte Brandgefahr aus. Eine sog. Heizkanone wäre zum beheizen dieses Raumes für den Zeitraum des Umbaus sicherlich besser geeignet gewesen. Immer wieder gehen Zimmer oder gar Hausbrände von solch vermeindlich harmlosen Ursachen aus.Dem "Verbrennungsdreieck" fehlte der für die Verbrennung so wichtige Sauerstoff. Der Ventilator dieser Anlage war defekt geworden und konnte somit keine Verbrennungsluft mehr liefern, um eine saubere Verbrennung zu bewerkstelligen. Fehlt der Sauerstoff, oder wird einer Feuerstätte zu wenig Verbrennungsluft zugeführt, so kommt es zur unvollständigen Verbrennung. Diese wiederum hat auch eine erhöhte Produktion von Verbrennungsrückständen – "Flockenruß" – (wie auf den beiden Bildern eindrucksvoll zu sehen) zur Folge.
Außerdem wird natürlich auch Co – Kohlenmonoxid verstärkt produziert!
Innerhalb kurzer Zeit kam die gesamte Anlage zum Stillstand. Der Rauchfang konnte die Grundanforderung (Rauchgase schnell und gefahrlos abzutransportieren) in keinster Weise mehr erfüllen. Der freie Querschnitt war von der Fangsohle weg ca. 1,5 m nach oben hin verlegt!! Der Rauchfangkehrer reinigte sowohl den Edelstahlfang als auch den Verdampferbrenner und veranlasste anschließend den Austausch des defekten Ventilators.

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Auch wenn diese Einzelfeuerstätte nur für kurze Zeit, nämlich für den Zeitraum des Ausbau des Dachgeschosses an diesen Kamin angeschlossen wurde, birgt ein derartiger Betrieb einer Feuerstätte doch große Gefahren in sich.

 

Die Feuerstätte wurde auf mehrere Platten gestellt und kann jederzeit umfallen und dabei andere brennbare Materialien in Brand setzten.
Außerdem wurde das Rauchrohr kurzerhand an das vorhandene Kehrtürchen angeschlossen und mit Steinwolle ausgestopft.

Im Sbg. BTG § 30/4 heißt es u. a.:
Einzelfeuerstätten bergen immer wieder Gefahren in sich. Im Sbg. Bautechnikgesetz sind Abstände von brennbaren Bauteilen von Feuerstätten geregelt. Nun handelt es sich bei diesem Bild nicht um brennbare Bauteile die einen zu geringen Abstand zur Feuerstätte hätten, aber diese Lagerung von Papier, Kartonagen ... unmittelbar neben dieser Einzelfeuerstätte ist nicht minder gefährlich! Diese Situationen, wie auf dieser Aufnahme zu sehen sind immer wieder Grund für Zimmerbrände die oft erheblichen Schaden an Mensch und Einrichtung anrichten.
Die Mieterin antwortete, auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht, mit "des is eh glei wieder weg!!"

Hoffentlich noch vor dem nächsten Zimmerbrand!